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Reisebedingungen für Reiseangebot des Laufreisen GmbH

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1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der laufreisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die laufreisen GmbH zustande. Wenn dem Kunden die Reiseunterlagen bei der Reiseanmeldung sofort ausgehändigt werden, erfolgt die Annahme mit der Aushändigung der Reiseunterlagen, in allen übrigen Fällen wird die Reiseanmeldung schriftlich durch die laufreisen GmbH bestätigt. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Tagen. Bei Buchungen, die eine Rückfrage beim Leistungsgeber erfordern, kann sich diese Frist verlängern. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weist die laufreisen GmbH den Kunden hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. An dieses neue Angebot ist die laufreisen GmbH 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

2. Bezahlung

Der komplette Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig und unaufgefordert unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der laufreisen GmbH zu überweisen. Eine Zahlungserinnerung zur Begleichung der Restsumme wird nicht versandt. Bei Vertragsabschluss werden mit Übergabe des Sicherungsscheins 20 % des Gesamtreisepreises, mindestens aber € 99,- pro Person fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. innerhalb 30 Tagen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bei Buchung tagesaktueller Flugtarife wird der Preis sofort in voller Höhe fällig. Startgebühren, Reiseversicherungskosten, Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind ebenfalls sofort fällig. Stornogebühren sind immer sofort fällig.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unseren Angeboten sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Abänderungen von den Leistungsbeschreibungen in unseren Angeboten und Nebenabreden sind von der laufreisen GmbH schriftlich zu bestätigen.

4. Reiseunterlagen

Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch die laufreisen GmbH ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend die laufreisen GmbH hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.

5. Einreise und Gesundheitsbestimmungen

Informationen von der laufreisen GmbH beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder der laufreisen GmbH mitgeteilt wurde. In der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder der laufreisen GmbH mitgeteilt worden. Die laufreisen GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffenden Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. Die laufreisen GmbH wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien wegen möglicher Änderungen von Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienste sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Die laufreisen GmbH haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, dass die laufreisen GmbH die Verzögerung schuldhaft verursacht.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der laufreisen GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der laufreisen GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine Ersatzreise zu verlangen, wenn dies möglich ist. Gem. §651a IV BGB beschränken sich die Preisänderungen auf die Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren und eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Die Erhöhung der Beförderungskosten kann so etwa auf gestiegene Treibstoffkosten (wie Kerosinpreise), aber auch auf die Einführung einer zusätzlichen Steuer gestützt werden. Daneben dürfen Erhöhungen von Abgaben wie Flughafen- und Hafengebühren auf den Reisenden umgelegt werden. Das Gleiche gilt für Wechselkursänderungen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die laufreisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden von den Leistungsänderungen und –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihr dies möglich ist und die Änderungen und Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Die laufreisen GmbH ist berechtigt, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, falls dies für die laufreisen GmbH unumgänglich ist und zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die laufreisen GmbH den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die den Reisepreis um 5% übersteigen.

7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

7.1 Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die laufreisen GmbH einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Der pauschalierte Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt pro Person:

Bis 75. Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises + sonstige Kosten 100%
74. bis 60. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises + sonstige Kosten 100%
59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises + sonstige Kosten 100%
44. bis 15. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises + sonstige Kosten 100%
14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises + sonstige Kosten 100%

Zu den sonstigen Kosten zählen Startgebühren, individuelle Flugkosten und Reiseversicherungskosten

Ein Wahlrecht zwischen der Pauschale und der konkreten Berechnung wird sich vorbehalten. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von der laufreisen GmbH in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.

7.2 Umbuchungen nach erfolgter Buchungsbestätigung
Werden auf Wunsch des Kunden vor Reiseantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), werden von der laufreisen GmbH bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 60,00 pro Person und die Gebühren der Fluggesellschaft erhoben. Die Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Bedingungen gemäß Ziff. 7.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Wirksamkeit der Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig. Rücktrittserklärungen und Änderungswünsche werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie der laufreisen GmbH vorliegen. Änderungswünsche und Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Etwaige nicht in Anspruch genommene Leistungen können erst nach Zustimmung der Leistungsträger (Hotels, Reiseleitungen usw.) zurückvergütet werden. Die laufreisen GmbH wird sich um die Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um geringfügige Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es ist empfehlenswert, sich nicht in Anspruch genommene Leistungen von der Reiseleitung oder vom dem Leistungsgeber schriftlich bestätigen zu lassen.

9. Rücktritt und Kündigung durch die laufreisen GmbH

Die laufreisen GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet der Abmahnung durch die laufreisen GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die laufreisen GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die laufreisen GmbH verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die laufreisen GmbH hierüber zu informieren.

10. Aufhebung des Reisevertrages aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch die laufreisen GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die laufreisen GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

11. Haftung durch die laufreisen GmbH

Die laufreisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, ausgenommen sind Angaben in Orts-, Hotel oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die mitunter von der laufreisen GmbH weitergeleitet werden oder ihren Reiseunterlagen beigefügt sind
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und –ortes

12. Gewährleistung

12.1 Abhilfe
Wird die Reiseleistung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die laufreisen GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die laufreisen GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

12.2 Minderung des Reisepreises Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn trotz einer Mängelanzeige (siehe auch Ziffer 13) Reiseleistungen oder vom Kunden angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

12.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die laufreisen GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der erkennbare Grund der laufreisen GmbH nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der laufreisen GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet der laufreisen GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren.

12.4 Schadenersatz
Verletzt die laufreisen GmbH schuldhaft die ihr obliegenden Pflichten, so ist sie zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Der Kunde hat neben dem Anspruch auf Minderung des Reisepreises (gemäß § 651 d BGB) oder Kündigung des Reisevertrages (gemäß § 651 e BGB) auch einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung der Reise liegenden Schadens (gemäß § 651 f BGB), wenn der Mangel ordnungsgemäß angezeigt wurde. (s. Ziff. 12).

13. Beschränkung der Haftung

13.1 Vertragliche Haftung
Die vertragliche Haftung der laufreisen GmbH ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
b) soweit die laufreisen GmbH für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist

13.2 Die laufreisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Mietwagen etc.) Diese Leistungen werden in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung als Fremdleistung gekennzeichnet.

13.3 Haftung bei Sport- und Urlaubsaktivitäten
Die Beteiligung an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Für etwaige Unfälle haftet die laufreisen GmbH im Rahmen von Ziffer 13.1 nur, wenn sie ein Verschulden trifft.

13.4 Mit den Fluggesellschaften und den Konsolidatoren ist die laufreisen GmbH auf der Grundlage vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden. Dem Kunden gegenüber wird die laufreisen GmbH ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen dem Kunden und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat die laufreisen GmbH sowohl dem Kunden gegenüber, als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Die laufreisen GmbH trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung durch die laufreisen GmbH aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Vermittler bleibt hiervon unberührt. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland für inländische Flüge und - soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar- unmittelbar, die inländischen gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

13.5 Ein Schadenersatzanspruch gegen die laufreisen GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

14. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der laufreisen GmbH zur Kenntnis zu geben. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, steht ihm kein Schadenersatz zu. Die Leistungsgeber sind nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der laufreisen GmbH schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Erklärt die laufreisen GmbH zunächst, dass die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt, bis die laufreisen GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist.

16. Versicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Dortmund.
laufreisen GmbH, Nelkenstraße 42, 44289 Dortmund. Tel: 0049(0)231-40595, Fax: 0049(0)231-402430, www.laufreisen.de - www.marathon-reise-service.de - info@laufreisen.de

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